Warenkennzeichen grüne Station

CHARTA DER GRÜNEN URLAUBSTATIONEN

Artikel I - RAHMEN der CHARTA

 Logo Station Verte

Definition des Konzeptes grüner Urlaubstation :

Die Klassierung findet auf die Gemeinden oder Gruppierung von Gemeinden Anwendung, die keine Agglomeration umfassen, die höher ist als 6.000 Einwohner (außer außergewöhnlicher und ordnungsgemäß motivierter Abweichung).

Die grüne Urlaubstation muß zwingend dem Land einen natürlichen Reiz für Aufenthalte vorstellen: Fluß, See, Wasserfläche, natürliche Lebensräume, Wald, malerischer Standort usw. und den Empfang und den Aufenthalt der Touristen in einer geschützten Umwelt zu gewährleisten.

Artikel II - UMWELT UND UMWELT

Der Unterzeichner der Charta verpflichtet sich zu :

  • Das natürliche, Kultur und Touristenerbe der grünen Station und ihrer Umgebung schützen und valorisieren
  • Auf die europäischen Normen in Bezug auf Qualität der Fischzuchtbadegewässer und antworten
  • Die öffentlichen Räume einrichten und unterhalten, auf angepaßte Stadtmöbel zurückgreifen
  • Das fleurissement der grünen Station fördern, indem man dort die Einwohner interessiert (Teilnahme an den Wettbewerben der Städte und geblühten Dörfern)
  • Die Kaufleute anspornen, Vorderseiten, Schilder und Werbungen irgendeiner Natur zu pflegen, daß es ist
  • Einen Plan zur Verkehrs- und Stationiereinrichtung beherrschen
  • Die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Umweltverschmutzung und Belastungen jeder Art zu bekämpfen :
    • Die Ablagerungen nuisants oder Schadstoffe abschaffen
    • Die Schallschädlichkeiten begrenzen
    • Die unästhetischsten Netze begraben oder integrieren

Artikel III - HEBERGEMENT

Die grüne Station ist ein Ziel- und Aufenthaltsort, der ein Minimum von 200 Betten erfordert, die eine Vielfalt des Touristenangebotes garantieren.

Die grüne Urlaubstation muß zwingend umfassen :

  • 1 Leistung von Hoteltyp (Hotel, Gastgeberkammer, Hotelwohnsitz...)
  • 1 klassifiziertes Campingsgelände 2 Sterne "Mindesttourismus"
  • 1 ausgestattet mit Tourismus

Die Unterbringungen, die berücksichtigt wurden, um die Empfangskapazität der grünen Station zu definieren können sein :

  • Tourismushotel
  • Camping oder Camping am Bauernhof
  • Quartiere und Mieten
  • Urlaubdorf oder familiäres Urlaubhaus
  • Gastgeberkammern
  • Zufluchten und Unterbringungen für randonneurs
  • Natürliche Campingsfläche
  • Leichter Freizeitlebensraum
  • Empfangspunkt für Camping-Reisebus

Eine besondere Beachtung wird der Auswirkung dieser Unterbringungen in einem Qualitätsvorgehen geschenkt.

Artikel IV - FREIZEIT- UND DECOUVERTE-AUSSTATTUNGEN

Die Freizeitausstattungen müssen für die Touristen geöffnet werden und zwingend zu begreifen :

- Ein Badeort in oder nahe bei der grünen Station

- Räume von Spielen, die mindestens umfassen :

  • Ein für die Kinder eingerichteter Spielplatz unten Alter
  • Gelände und/oder Räume, die den Touristen zugänglich sind, die die Praxis von Sport und von gemeinsamen Spielen erlauben (Tennis volley usw...)
  • Eine Infrastruktur, die eine kulturelle und/oder Spielaktivität erlaubt

- Der Zugang zu den natürlichen Lebensräumen muß begünstigt werden von :

  • Ein regelmäßig abgegrenztes und unterhaltenes Netz von Fußreitspaziergängen und/oder VTT und/oder, das eine leichte Kontinuität und einen leichten Zugang mit den nationalen oder Abteilungspfadnetzen die in Nähe bestehen sowie mit den natürlichen Kreisen (Fauna, Flora, Geologie) der Region gewährleistet.
  • Die Existenz von topoguides des Ausflugs und der Entdeckung, saisonbedingter Führer und alle Mittel, die darauf abzielen, eine bessere Sensibilisierung der Ökosysteme zu begünstigen

- Jedesmal,wenn die natürlichen Bedingungen versammelt sein werden, muß eine lokale oder mehrere Gemeinden betreffende Organisation für den Schutz und die Nutzung des Wassers arbeiten, um die Praxis der Fischerei zu fördern.

Artikel V - EMPFANG - BELEBUNG und DIENSTE

Die grüne Urlaubstation muß über ein Amt für Tourismus oder Initiativegewerkschaft verfügen oder mit einem OTSI verbunden werden und über eine Informations- und Empfangspermanenz während der Saison und außerhalb der Saison einen Sekretariatsdienst zu verfügen.

Dieser Dienst führt die Zählung der Unterbringungsmöglichkeiten durch und davon vereinfacht das Mieten. Er muß den Besuchern eine den verschiedenen Kundschaften angepaßte Touristendokumentation (Fremdsprachen) zur Verfügung stellen. Er gewährleistet kommentierte Besuche und andere Leistungen der Entdeckung der Touristenreichtümer.

Der Tourist muß ebenfalls eine vollständige Information über das Netz der grünen Stationen erhalten können.

Die grüne Urlaubstation muß das Maximum machen, um die angepaßte Öffnung der wesentlichen Geschäfte und Dienste in Saison zu gewährleisten : Bäckerei, Ernährung, Garage, Geldpunkt, Telephon, Punkt - pressen Sie Erinnerungen, usw.

Die grüne Station verpflichtet sich, in Übereinstimmung mit den lokalen wirtschaftlichen und assoziativen Beteiligten die Belebung und Aktivitäten zu entwickeln, um angenehm den Aufenthalt der Touristen zu machen, insbesondere : Ausflüge, geführte Besuche, kulturelle Aktivitäten, Feste und Feste, begleitete Ausflüge, Aktivitäten, die mit der Entdeckung der Natur, Bibliothek, entdeckt der Produkte des Bodens zusammenhängen, usw. wird eine besondere Beachtung dem Rahmen der Aktivitäten von qualifizierten Diskussionsleitern geschenkt.

Artikel VI - die QUALITÄTSGARANTIE

Die Vertreter der grünen Urlaubstationen verpflichten sich, die Aufmerksamkeit der Kaufleute auf die Qualitätskontrolle, die Beachtung der Klassierungen und Warenkennzeichen ständig zu lenken die Beherrschung der Preise.

Die Kontrolle wird mit Hilfe eines Bewertungsgitters erfolgen, das durch eine Kommission gefüllt wurde, die mit der Qualität beauftragt wurde, die von der Föderation bezeichnet wurde.

Artikel VII - MODALITES ADHESION UND ENGAGEMENTS

Der Unterzeichner der Charta verpflichtet sich zu :

  • - In Wert am Rathaus oder am O.T.S.I. das vorliegende unterzeichnete Dokument anschlagen und stellen das Logo der Assoziation anzubringen (sichtbar) und alle Dokumente der Föderation zu verteilen
  • - In gutem Zustand die Erkennungszeichen, Symbole und Logos der grünen Stationen am Eingang oder innerhalb der Gemeinde oder der betreffenden Touristengesamtheit aufrechterhalten
  • - Jeden Hinweis auf die grünen Stationen in und in unmittelbarer Umgebung der Gemeinde oder der betreffenden Touristengesamtheit zurückziehen wie in seiner Dokumentation, falls ihr endgültiger Ausschluß vom nationalen Ausschuß für Klassierung und Föderation ausgedrückt würde.

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