Artikel I - RAHMEN der CHARTA
Definition des Konzeptes grüner Urlaubstation :
Die Klassierung findet auf die Gemeinden oder Gruppierung von Gemeinden Anwendung, die keine Agglomeration umfassen, die höher ist als 6.000 Einwohner (außer außergewöhnlicher und ordnungsgemäß motivierter Abweichung).
Die grüne Urlaubstation muß zwingend dem Land einen natürlichen Reiz für Aufenthalte vorstellen: Fluß, See, Wasserfläche, natürliche Lebensräume, Wald, malerischer Standort usw. und den Empfang und den Aufenthalt der Touristen in einer geschützten Umwelt zu gewährleisten.
Artikel II - UMWELT UND UMWELT
Der Unterzeichner der Charta verpflichtet sich zu :
Artikel III - HEBERGEMENT
Die grüne Station ist ein Ziel- und Aufenthaltsort, der ein Minimum von 200 Betten erfordert, die eine Vielfalt des Touristenangebotes garantieren.
Die grüne Urlaubstation muß zwingend umfassen :
Die Unterbringungen, die berücksichtigt wurden, um die Empfangskapazität der grünen Station zu definieren können sein :
Eine besondere Beachtung wird der Auswirkung dieser Unterbringungen in einem Qualitätsvorgehen geschenkt.
Artikel IV - FREIZEIT- UND DECOUVERTE-AUSSTATTUNGEN
Die Freizeitausstattungen müssen für die Touristen geöffnet werden und zwingend zu begreifen :
- Ein Badeort in oder nahe bei der grünen Station
- Räume von Spielen, die mindestens umfassen :
- Der Zugang zu den natürlichen Lebensräumen muß begünstigt werden von :
- Jedesmal,wenn die natürlichen Bedingungen versammelt sein werden, muß eine lokale oder mehrere Gemeinden betreffende Organisation für den Schutz und die Nutzung des Wassers arbeiten, um die Praxis der Fischerei zu fördern.
Artikel V - EMPFANG - BELEBUNG und DIENSTE
Die grüne Urlaubstation muß über ein Amt für Tourismus oder Initiativegewerkschaft verfügen oder mit einem OTSI verbunden werden und über eine Informations- und Empfangspermanenz während der Saison und außerhalb der Saison einen Sekretariatsdienst zu verfügen.
Dieser Dienst führt die Zählung der Unterbringungsmöglichkeiten durch und davon vereinfacht das Mieten. Er muß den Besuchern eine den verschiedenen Kundschaften angepaßte Touristendokumentation (Fremdsprachen) zur Verfügung stellen. Er gewährleistet kommentierte Besuche und andere Leistungen der Entdeckung der Touristenreichtümer.
Der Tourist muß ebenfalls eine vollständige Information über das Netz der grünen Stationen erhalten können.
Die grüne Urlaubstation muß das Maximum machen, um die angepaßte Öffnung der wesentlichen Geschäfte und Dienste in Saison zu gewährleisten : Bäckerei, Ernährung, Garage, Geldpunkt, Telephon, Punkt - pressen Sie Erinnerungen, usw.
Die grüne Station verpflichtet sich, in Übereinstimmung mit den lokalen wirtschaftlichen und assoziativen Beteiligten die Belebung und Aktivitäten zu entwickeln, um angenehm den Aufenthalt der Touristen zu machen, insbesondere : Ausflüge, geführte Besuche, kulturelle Aktivitäten, Feste und Feste, begleitete Ausflüge, Aktivitäten, die mit der Entdeckung der Natur, Bibliothek, entdeckt der Produkte des Bodens zusammenhängen, usw. wird eine besondere Beachtung dem Rahmen der Aktivitäten von qualifizierten Diskussionsleitern geschenkt.
Artikel VI - die QUALITÄTSGARANTIE
Die Vertreter der grünen Urlaubstationen verpflichten sich, die Aufmerksamkeit der Kaufleute auf die Qualitätskontrolle, die Beachtung der Klassierungen und Warenkennzeichen ständig zu lenken die Beherrschung der Preise.
Die Kontrolle wird mit Hilfe eines Bewertungsgitters erfolgen, das durch eine Kommission gefüllt wurde, die mit der Qualität beauftragt wurde, die von der Föderation bezeichnet wurde.
Artikel VII - MODALITES ADHESION UND ENGAGEMENTS
Der Unterzeichner der Charta verpflichtet sich zu :
S.A.R.L. CREN – 13, rue des pavillons – 29217 Plougonvelin – France
Tél : 33 298 482 043 - Port. : 33 623 068 774 - Fax : 33 298 482 043
SIRET : 439 375 247 00012 – APE : 551D
Offene Büros : 9 Uhr - 12 Uhr / 14 Uhr - 19 Uhr der Samstag geschlossen.
Internet-Adresse : http://www.bretagne-residences.com - E-Mail : das Sekretariat
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